Dein Weg zum Therapieplatz. Ohne endlose Anrufe.

Erstelle einmal dein Profil. Therapieplatz.app findet passende Therapeut:innen in deiner Nähe, bereitet persönliche Anfragen vor und bündelt alle Antworten in einer Inbox.

Kostenlos für Patient:innen Kein Versand ohne Freigabe
Eine Suche statt vieler Anrufe

Alles an einem Ort

Ein kurzes Profil

Nur Angaben, die für die Suche nötig sind.

Passende Praxen

Nach Nähe und fachlicher Passung sortiert.

Eine Inbox

Anfragen und Antworten zentral verfolgen.

So funktioniert's

1
Profil erstellen

Einmal einrichten, in wenigen Minuten.

2
Therapeut:innen in deiner Nähe finden

Automatische Suche nach passenden Praxen im gewünschten Radius.

3
Anfrage vorbereiten

Wir erstellen automatisch eine professionelle Anfrage-E-Mail.

4
Auf einmal versenden

Du prüfst den Text und sendest alle Anfragen mit einem Klick ab.

5
Antworten in deiner Inbox

Alle Rückmeldungen und Status-Updates gebündelt an einem Ort.

6
Für die Krankenkasse exportieren

Kein Kassenplatz frei? Finde passende Privatpraxen direkt über uns, exportiere dein Absagen-Protokoll als PDF und stelle damit deinen Kostenerstattungsantrag nach § 13 Abs. 3 SGB V bei deiner Krankenkasse

Was du für den Kostenerstattungsantrag bei deiner Krankenkasse brauchst

Das Verfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V erlaubt dir, dich in einer Privatpraxis behandeln zu lassen und die Kosten von deiner gesetzlichen Kasse erstattet zu bekommen – unter klaren Voraussetzungen. So sammelst du alle Nachweise bei uns strukturiert ein:

1. Indikation (PTV11-Bescheinigung)

Die schriftliche Bestätigung aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde – der wichtigste Nachweis für deine Kasse, dass eine Behandlung notwendig ist. Noch kein Erstgespräch gehabt? Unsere Anfrage deckt automatisch auch Sprechstundentermine ab, bei denen dieses Formular ausgestellt wird.

2. Nachweis erfolgloser Suche

In der Regel verlangen Kassen 5–10 dokumentierte Absagen oder unzumutbare Wartezeiten (> 3–6 Monate) von Therapeut:innen mit Kassensitz. So hilft dir die Plattform: Anfragen versenden, Antworten in der Inbox sammeln und das fertige Absagen-Protokoll direkt für deinen Antrag exportieren.

3. Nachweis über die Terminservicestelle (TSS 116117)

Krankenkassen verlangen oftmals den Nachweis, dass auch die offizielle Vermittlung der TSS keinen zeitnahen Therapieplatz innerhalb von 4 Wochen in zumutbarer Entfernung bereitstellen konnte: Wichtig zu wissen: Ohne Vermittlungscode vermittelt die TSS meist nur einmalige Sprechstunden, keine festen Therapieplätze. Die Absage der Kassenpraxen bleibt daher zwingend notwendig. Dein To-do: Ein kurzer Anruf bei der 116117 oder eine Buchungsanfrage im Online-Portal reicht aus. Dokumentation: Halte einfach Datum, Uhrzeit und das Ergebnis fest („Kein Therapieplatz im Umkreis verfügbar“). An der (automatischen) Dokumentation dieses Schritts direkt in deiner App arbeiten wir bereits.

4. Zusage einer Privatpraxis (Kostenvoranschlag)

Damit die Kasse zahlt, benötigst du die Bestätigung einer approbierten Privatpraxis (nach § 95c SGB V) über einen freien Behandlungsplatz. Direkt bei uns: Du kannst auf Therapieplatz.app auch Privatpraxen in deiner Region auswählen und anfragen. Sagt eine Privatpraxis zu, nimmst du deren Bestätigung zusammen mit deinem Absagen-Export für den Antrag.

5. Gesetzliche Krankenversicherung

Das Kostenerstattungsverfahren gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte reichen Rechnungen direkt nach ihren individuellen Tarifbedingungen ein.

Gut zu wissen. Du musst bis auf deine gesetzliche Versicherung nichts davon vorab mitbringen. Alle Bausteine – von der ersten Sprechstunde bis zum Absagen-Export – entstehen Schritt für Schritt während deiner Suche.

Warum Therapieplatz.app so wichtig ist

Die Suche nach einem Therapieplatz kostet oft Wochen: einzelne Anrufe, keine Rückmeldung, kein Überblick. Therapieplatz.app bündelt die Suche nach Therapeut:innen, automatisiert die Kontaktaufnahme und macht jeden Schritt nachvollziehbar – für dich und, falls nötig, für den Nachweis gegenüber deiner Krankenkasse im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V, um einen privaten Therapieplatz erstattet zu bekommen. Wir können keine Bewilligung garantieren, aber zumindest eine geordnete und datenschutzkonforme Dokumentation bieten.

FAQ